Wein und Spirituosen
Juden dürfen Alkohol trinken; hier gibt es keine Einschränkungen, außer derjenigen, die von der Vernunft und der Sorge um die Gesundheit diktiert werden. Am Schabbat und an Feiertagen wird in der Familie sogar ein Segen über einen Becher Wein gesprochen und anschließend wird der Wein vom Familienvorstand und den Anwesenden getrunken. Wein ist das einzige Getränk, das im Judentum einen eigenen speziellen Segensspruch hat. Der Weinsegen darf aber auch über Traubensaft gesprochen werden, was im Umkehrschluss auch ermöglicht, den rituellen Segen (Kiddusch) über Traubensaft zu sprechen.
Koscherer Wein
Außer der Tatsache, dass koscherer Wein selbstverständlich nicht am Schabbat produziert werden darf, gelten für koscheren Wein eine ganze Reihe strenger Vorschriften:
- In den Weinbergen darf zwischen den Weinstöcken weder Obst noch Gemüse angepflanzt werden
- Die ersten vier Jahre darf die Ernte nicht zur Weinproduktion benutzt werden.
- Zwei Monate vor der Ernte darf organisch nicht mehr gedüngt werden.
- (bei israelischem Wein):Die Trauben dürfen in jedem 7. Jahr, dem sogen. „Schmittajahr“, nicht geerntet werden. Nach der Tora (3. B. Moses Kap. 25) muss jedes siebente Jahr das Land brach liegen; es darf weder bearbeitet, gesät noch geerntet werden. Diese Vorschrift gilt nur für das Land Israel.
Die großen Gelehrten haben seit Jahrhunderten das Problem des Brachjahres behandelt und diskutiert. Eine umfangreiche Literatur ist zu diesem Thema entstanden. Die diesbezügliche Halacha in Kürze: Lediglich der Boden der Juden unterliegt dem Schmitta-Gebot. Daraus hat sich folgende Vorgehensweise herauskristallisiert: Das Land der jüdischen Bauern wird für die Dauer des Schmitta-Jahres an Araber verkauft. Diese Fiktion ermöglicht den jüdischen Bauern, den Boden zu bearbeiten und der jüdischen Bevölkerung, die Produkte zu nutzen.
- Enzyme und zugeführte Bakterien sind unzulässig. Die auf der Schale befindlichen Bakterien allein regen die Fermentation an.
- Es ist verboten, Materialien, die tierischen Ursprungs sind, zum Klären und Filtern zu verwenden und dem Wein Zusätze wie Zucker beizumischen.
- Gelatine, Kasein und Stierblut sind beim Vinifizieren unzulässig. Es ist lediglich nur Betonit zur Reinigung zugelassen.
- Lediglich Papierfilter sind zulässig.
- In der Weinproduktion dürfen nur Juden arbeiten, die die Gebote der Tora einhalten.
- Eine mehrmalige Füllung der Flaschen ist nicht zulässig. Nur einmalige Füllung ist gestattet.
- Erntegeräte, Fuhrpark, Silo und alle technischen Geräte werden unter rabbinischer Aufsicht peinlich gesäubert.
- 1% der Weinerzeugung wird zugunsten der Armen abgegeben und dürfen nicht veräußert werden.
Likörherstellung
Nicht koscherer, sogen. „gekochter“ Wein ist zum Genuss freigegeben (z.B. manche süße Apéritifweine).
Branntwein ist erlaubt (oft in Essigen oder Senf enthalten), Weinbrand und Kognak hingegen sind ohne Koscherstempel nicht erlaubt. Obstschnäpse sind in der Regel auch ohne Hechscher erlaubt.
Alkohol der Weintraube, Kartoffel oder Mais ist koscher. Bei Wodka kommt es auf die eventuell zugefügten Aroma- und Farbstoffe an. Reiner Wodka ist immer koscher.
Alkohol von Melasse, Ölderivaten, verdorbenem Obst oder Obstresten oder der Obstschale ist nicht gestattet und somit nicht koscher.